Liebe Kollegen,
ich habe da mal eine Frage:
Wenn man die Vorschriften ganz genau nimmt, so heißt es doch, dass eine Fähre erst die Wasserstraße überqueren darf, solange andere Fahrzeuge nicht gezwungen sind, Kurs und Geschwindigkeit zu ändern.
Soweit zu gut.
$1.01 definiert Fahrzeuge erst mal als alles, also auch Kleinfahrzeuge.
Muss eine Fahre also auch auf Kleinfahrzeuge (Sportboote) warten?
Bitte nachvollziehbare und fundierte Antworten. Ich höre oft, Berufsschifffahrt hat Vorfahrt. Wer so was sagt liegt auch falsch und ist nicht gut informiert.
Den Begriff Berufsschifffahrt gibt es weder in der BinSchStrO, RheinSchPV noch in der RheinSchPersV.
Kleinfahrzeuge weichen Fahrzeugen aus!