Hallo,
bevor hier der Staub ansetz :shock: mal wieder ein Ausdruck aus der Schiff(f)ahrt ;-)
Wer kann mir den Begriff: "Stapelrechte" erklären kk
Gruß Dewi
Hallo,
bevor hier der Staub ansetz :shock: mal wieder ein Ausdruck aus der Schiff(f)ahrt ;-)
Wer kann mir den Begriff: "Stapelrechte" erklären kk
Gruß Dewi
Gelöscht vom Ersteller
...die wurden mit der revidierten Mannheimer Rheinschifffahrtsakte endgültig aufgehoben
Gruß Norbert
Zu fällen einen schönen Baum, braucht 's eine halbe Stunde kaum.
Zu wachsen, bis man ihn bewundert, braucht er, bedenk' es, ein Jahrhundert.
Eugen Roth
Hallo Dewi, da hier eine Antwort gelöscht wurde gebe ich ein kurze Erklärung. Sowohl meine alte Heimatstadt Meißen, als auch die neue Breisach besaßen ein Stapelrecht. Eigentlich ist es auch kein spezieller Ausdruck aus der Schiffahrt, denn das Stapelrecht hatten auch Städte welche nicht am Wasser lagen.Zitat von ;4581
Das jeweilige Stapelrecht wurde den Städten verliehen durch irgendeinen König oder sonstigen Landesfürsten.
Wenn eine Stadt es innehatte, mussten alle Handelswaren, welche die Stadt passierten, für eine bestimmte Zeit aufgestapelt werden. Da dies den Transport auf der Landstraße genau so wie auf den Wasser betraff, hatte es natürlich auch für die Schiffahrt eine negative Bedeutung.
Man dürfte also an so einer Stadt nicht einfach vorbei fahren, sondern musste anhalten und von jeder Art Ladung der Bevölkerung vor Ort etwas eine Zeit lang anbieten.
Dies brachte Aufschwung für die jeweilige Stadt, war aber für einen freien Handel sehr von Nachteil.
In vielen historischen Städten kann man auch noch ein Stapelhaus oder einen Stapelplatz finden.
Wie hier erwähnt wurde das Stapelrecht mit der Mannheimer Akte abgeschafft, zumindest den Rhein betreffend.
Gruß Thomas
Hallo Thomas,
vielern Dank für deine präzise Erklärung hier. Hoffentlich findest du hier bei "Sprache und Ausdrucksweise" noch mehr Themen, die noch eine endgültige Erklärung benötigen.
Schöne Grüße vom Moderator für dieses Thema
Jürgen
Alle Menschen sind klug....die einen vorher, die anderen nachher. (Voltaire)