Hallo Eberhard,
was du sagst glaube ich dir alles und die Fotos der Talion sprechen für sich. Problematisch finde ich aber, dass die Suche nach einer ENI durch die unterschiedlichen Schreibweisen stark erschwert wird.
Im Anhang eine Foto vom Vorläufigen Schiffsattest der "Weinland Baden". Es wurde am 28.03.2007 ausgestellt und zeigt die Schiffsnummer zusammen geschrieben. Ich kenne es auch nur so aus den Schiffsattesten.
In der RheinSchPV § 2.01 Kennzeichen der Fahrzeuge, ausgenommen Kleinfahrzeuge und Seeschiffe steht folgendes:
c. seine einheitliche europäische Schiffsnummer, die aus acht arabischen Ziffern besteht. Die drei ersten Ziffern dienen der Bezeichnung des Landes und der Ausgabestelle dieser einheitlichen europäischen Schiffsnummer.
Diese Kennzeichnung ist nur für die Fahrzeuge verbindlich, denen eine einheitliche europäische Schiffsnummer erteilt wurde;
d. seine amtliche Schiffsnummer, die aus sieben arabischen Ziffern besteht, denen gegebenenfalls ein Kleinbuchstabe folgt. Die beiden ersten Ziffern dienen der Bezeichnung des Landes und der Ausgabestelle dieser amtlichen Schiffsnummer. Diese Kennzeichnung ist nur für die Fahrzeuge verbindlich, denen eine amtliche Schiffsnummer erteilt wurde, die noch nicht in eine einheitliche europäische Schiffsnummer umgewandelt wurde.
Die einheitliche europäische Schiffsnummer und die amtliche Schiffsnummer sind nach den unter Buchstabe a aufgeführten Bedingungen anzubringen.
Und unter a steht unter anderen:
Der Name ist auf beiden Seiten des Fahrzeugs und, mit Ausnahme von Schubleichtern, auch von hinten sichtbar anzubringen.
Wenn ich nach dieser Verordnung gehe könnte ich also die beiden oder drei ersten Ziffern für das Land abgesetzt aufmalen, es steht aber nicht, dass man es muss und so wird in der Regel die Nummer so angebracht wie es im Attest steht.
Gruß Thomas