G ("Golf") Flagge ---> BinSchStrO 2. Teil Kap. 21 § 21.04 Nr. 5
Gruß Micha
G ("Golf") Flagge ---> BinSchStrO 2. Teil Kap. 21 § 21.04 Nr. 5
Gruß Micha
Nicht überall wo Wasser ist, ist auch genug Wasser!
Warum sind hier viele so hippelig und wollen immer gleich den "Trödel" schliessen?
Wäre blöd gewesen, wenn uns der sachliche Beitrag Nummer 41 von Micha vorenthalten worden wäre. In dem eingestellten Link unter Punkt 5 ist zu erfahren, daß tatsächlich in dem genannten Revier, die Höchstgeschwindigkeit für Fahrgastschiffe über das allgemeine Tempolimit angehoben werden kann.
Danke Micha. Dein Schiff ist zwar kein Vierfachschrauber und kürzer als 200 m. Schön zu sehen, dass man auch von solchen Leuten lernen kann.
Gruß Gerd
Hallo Gerd,
Danke für die Blumen, gern geschehen ;-)
In der Berliner Innenstadt / Potsdam führt beinahe jedes FGS eine "Golf-Flagge". Hier braucht es auf dem SpoBo stets den sprichwörtlichen Rundumblick, besonders an solchen Engstellen wie der "Neuen Fahrt" am Potsdamer Lustgarten...
Gruß Micha
Geändert von MacMicha (15.07.2014 um 22:25 Uhr)
Nicht überall wo Wasser ist, ist auch genug Wasser!