KStA Artikel Zufahrt zum Rheinauhafen vom Betreiber des Hafengeländes sehr eingeschränkt.
"Zu Fuß in den Rheinauhafen…."
Zu dem Artikel im KStA vom 20. 4., nachdem die Zufahrt zum Hafengelände von der RVG so rigoros versperrt wird, habe ich eine Frage, die sonst wohl keiner stellt:
Wie ist es mit den Schiffen? Der Rheinauhafen ist ja - wie der Name schon sagt - ein Hafen. Und nicht nur für Bötchen. Außen an der Kaimauer liegen gerne Schiffe, wie es im Bild ja dokumentiert ist. Auch nachts. Wenn da auch kein Güterumschlag mehr stattfindet, brauchen Schiffe solche Anlegeplätze zum Übernachten, bei Reparaturen, bei Personalwechsel, in Notfällen usw. Und solch ideale Liegeplätze sind sehr rar am Rhein, mit sicheren Einstiegsmöglichkeiten, guten Festmachebedingungen bei jedem Wasserstand, mit guter Verkehrsanbindung und idealen Zufahrten bis zum Schiff. Genau: Zufahrten sind wichtig dabei, auch mit Gepäck, mit Ersatzteilen, mit Proviant, für Nottransporte.
Wer hat denn an die Schiffer gedacht bei dieser Zufahrtsverweigerung? Ist denn die Zufahrt zu den Schiffen nicht das ursprüngliche Nutzungsrecht für einen Hafen? Ein Grundrecht gar? (Zugänglichkeit an Wasserstraßen)
Wer kümmert sich da mal drum? Der Bundesverband Herr Rusche?, das WSA Frau Beul? Das Binnenschifferforum?
Im Interesse der Schiffer
Klaus Schmitt