Hallo Alex_Sand,
genau das ist der springende Punkt. Wenn du mit den Fahrgästen fahren möchtest, muss das Fahrzeug den Anforderungen der BinSchUO entsprechen. Dies ist z.B. das Kapitel 15 im Anhang II. Da das Fahrzeug, welches du verwenden willst bisher kein Fahrgastschiff ist, gibt es entsprechend Anhang IV Kap. 2 der BinSchUO eine Erleichterung für die Verwendung von Sammelrettungsmittel. Wenn du das Kapitel 15 im Anhang II durchgelesen hast, wirst du merken, das dein Plan relativ schwierig bzw. unmöglich umzusetzen sein wird. Selbst die TwinLiners dürfen nur fahren, da Sie permanent mit demselben Schiff fahren.

Gruß Jörn