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Thema: Suche Hilfe, Rat & Meinungen für Zulassung/Umsetzung eines Projekts

  1. #1

    Deutschland Suche Hilfe, Rat & Meinungen für Zulassung/Umsetzung eines Projekts

    Ein freundliches Hallo Allerseits!

    Hab mich jetzt die Foren geklickt und konnte aber für mich leider nicht die richtige Hilfe finden. Meine Frage zieht sich aber auch über mehrere Themenbereiche, denke ich.
    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. 

    Ich komme aus einer Stadt wo regelmäßig auf Ausflugsbooten bzw. Fahrgastschiffen größere Veranstaltung abgehalten werden, zwischen 800-1000 Personen.

    Nun möchten wir das gleiche auf einem Schiff, welches zum Güterverkehr zugelassen ist, veranstalten. Dazu müsste es als Fahrgastschiff zugelassen werden.
    Konkret geht es um ein Frachtschiff oder Schubleichter, der mit Sand gefüllt ist um dort ein „Strandkonzert“ abhalten zu können.

    Das sich dadurch viele Behördliche und Organisatorische Schwierigkeiten auftun ist mir bewusst.
    Ich selbst bin Besitzer von See&Sportboot&Segel-Schein jedoch entzieht sich das meinem Wissen, genauso wie in unserem Verein, dort gehen die Meinungen auseinander.

    Daher meine Fragen:

    -Ist dies Überhaupt irgendwie möglich?
    -Kennt jemand vergleichbare Projekte? (Schubleichter festgebunden und als Ponton benutzt bringt uns leider nichts, das Fahrzeug müsste „in Fahrt“ sein)
    -Wo frage ich am besten Nach bzw. welche Behörden muss ich alle verständigen?
    -Kann ich ein Boot vorübergehend für mehr als 12 Personen zulassen?
    -Ist es realistisch ein Frachtschiff mit Sand an einem Gewissen Termin „mieten“ zu können?

    Wo ich mich bisher informiert habe bzw. was ich weiß:

    -ELWIS
    -Verordnung für die Schiffahrt auf den bayerischen Gewässern (Schiffahrtsordnung - SchO)
    -Binnenschifferpatentverordnung
    -Binnenschiffahrtspatent-
    -„(2) Die Zulassung wird erteilt, wenn das Fahrzeug nach dem Ergebnis einer Untersuchung durch eine vom Staatsministeri-um für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie be-stimmte Untersuchungsstelle den in § 21 Abs. 1 und 2 genann-ten Vorschriften entspricht.“
    Der Organisatorische Aufwand ist mir Bewusst. Z.b Sanitäre Anlagen, Zuwasser, Abwasser, Kühlung für Getränke, Rettungsmittel für alle Fahrgäste, Crew, Sicherheitsrolle, Rettungsringe pro 100 Personen, Fluchtwege, Strom, ect., Beschilderung ect.

    Angehängt sind Skizzen um das ganze visuell verdeutlichen zu können. Bitte nicht auf den Maßstab und das verwendete Schiff achten, es dient nur zur Veranschaulichung.
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  2. #2

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    Grundsätzlich ist alles möglich, es ist wie alles im Leben eine Frage wie intensiv man ein Projekt verfolgt und welche finaziellen Mittel zur Verfügung stehen. Ich Empfehle eine Vorsprache beim zuständigen WSA. Dort sollten ihre Pläne konkretisiert Vorgetragen werden. Nach einer Bearbeitungszeit werden ihnen die Auflagen gemacht. Ferner kann ich mir gut vorstellen, dass es Kollegen gibt die hierfür das geeignete Schiff zur Verfügung stellen. Halt alles eine Frage der Bezahlung. Mfg. sprenk13

  3. #3
    Avatar von faehrenfan
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    Moin,

    Beim lesen stellt sich mir sofort folgende Fragen:
    • Auf welchem Gewässer willst Du unterwegs sein ? (Rhein / Donau ?)
    • In welchem Land ? Deutschland / Österreich / etc ? Alleine davon ist schon viel abhängig (bezüglich der Vorschriften) ...
    • Warum ein mit Sand gefülltes Frachtschiff ? Dort sind keinenerlei Sanitäre Einrichtungen vorhanden, geschweige denn eine vernünftige Stromanlage ...

    Frachtschiffe als Ausstellungsschiffe gibt es sehr wohl, sie mal hier:
    Watervlo - Ausstellungsschiff - 02211506
    MS Vaillant - Ausstellungsschiff - 04600570
    Negrelli Ausstellungsschiff
    MS Jenny Ausstellungsschiff

    Gruß Alex
    ~~~ Fähren sind die schönste Art, Menschen miteinander zu verbinden ~~~

  4. #4

    Standard

    Danke für die Antworten Faehrenfan und sprenk13,

    An dem Projekt hänge ich jetzt schon fast ein Jahr, da ich erst alles durchdenken und planen will, bevor ich offiziell zum Amt gehe um mir Genehmigungen einzuholen. Zumal es da auch auf die Launen der Behörden ankommt.
    Wenn ich da unvorbereitet auf Fragen treffe, wars das mit dem Vertrauen...

    Finanziellen Mittel sind klar ein Thema, jedoch hab ich auch keine direkte Vorstellung davon was sowas von Fahrerseite aus kostet. Aus Veranstaltungsicht ist das relativ kalkulierbar.
    Ist es möglich eine Schätzung abzugeben? Schiffsklasse Va / Vb, 6 stunden Fahrt + 6 Stunden Vorbereitung + 6 Stunden Abbau und Reinigung also ca. 2 Liegetage, 40 Fluss Kilometer zu fahren. + Anfahrt... Denke mal das berechnet sich extrem unterschiedlich, auch wegen des Sandes stelle ich mir das ziemlich schwierig vor, zu einem Gewissen Zeitpunkt ein Schiff vor Ort zu haben ?

    Danke mit dem WSA, ich denke die werde ich als nächstes aufsuchen.

    Danke auch an die Beispiele. Genau so etwas habe ich gesucht und hilft mir beim beantragen, wenn es schon ähnliche Projekte gab. Die MS Vaillant schaut sehr vielversprechend aus.

    Das ganze soll auf der Donau stattfinden. Starten möchte ich gern einen Versuch in Passau. Sollte das Kozept aufgehen würde ich das gerne flussaufwärts ausweiten.

    Sand deswegen, um einen künstlichen Strand zu haben, eine Art Beach Party und Bootsparty in einem. In dieser Form gab es das noch nicht bzw. Ist mir nicht bekannt.
    Wie gesagt, Bootspartys, mit teil fragwürdigen Sicherietskonzept und überfüllten Booten, gibt es in Passau sehr viele. Ca. 20 pro Halbjahr. Diese sind auch sher nachgefragt und ich würde dazu gerne ein Kontrastprogramm bieten. Im Anhang sind mal Beispielsfotos der MS Linz.

    Wo in den Foren-Themen hier finde ich den solche Kollegen evtl. ? Auch unter Gesuche? :)

    lg,
    Alex
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  5. #5

    Standard

    Hallo,
    ganz wichtig, soll das Schiff tatsächlich mit den Gästen fahren? Die Austellungsschiffe sind ja i.d.R. temporär umgebaute GMS, wo der Besucherverkehr nur an Bord stattfindet, wenn das Schiff stilliegt, also ortsfest ist.

    Bis dann

    Dominic

  6. #6

    Standard

    Hallo Dominic,

    Genau um das geht es,
    das Boot soll "in Fahrt" sein.
    Wie oben beschrieben, wäre das ganze als Ponton mit z.B einem Schub-Leichter natürlich viel leichter umzusetzen.

    lg,
    Alex

  7. #7

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    Hallo Alex_Sand,
    genau das ist der springende Punkt. Wenn du mit den Fahrgästen fahren möchtest, muss das Fahrzeug den Anforderungen der BinSchUO entsprechen. Dies ist z.B. das Kapitel 15 im Anhang II. Da das Fahrzeug, welches du verwenden willst bisher kein Fahrgastschiff ist, gibt es entsprechend Anhang IV Kap. 2 der BinSchUO eine Erleichterung für die Verwendung von Sammelrettungsmittel. Wenn du das Kapitel 15 im Anhang II durchgelesen hast, wirst du merken, das dein Plan relativ schwierig bzw. unmöglich umzusetzen sein wird. Selbst die TwinLiners dürfen nur fahren, da Sie permanent mit demselben Schiff fahren.

    Gruß Jörn

  8. #8

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    und es macht kaum einen Unterschied ob du einen Schubleichter oder Ponton benutzt, sorry. Siehe Kapitel 15.

  9. #9

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    Noch eine kurze Anmerkung Auszug aus § 15.01 Nr. 3., die klar macht, dass Fahrzeuge ohne eigenen Antrieb nicht für die Beförderung von Fahrgästen zugelassen werden können:

    § 15.01 Allgemeine Bestimmungen
    1.Folgende Bestimmungen gelten nicht:

    a.§ 3.02 Nummer 1 Buchstabe b;


    b.§§ 4.01 bis 4.03;


    c.§ 8.08 Nummer 2 Satz 2 und Nummer 7;


    d.§ 9.14 Nummer 3 Satz 2 bei Nennspannungen über 50 V.



    2.Folgende Einrichtungen sind auf Fahrgastschiffen verboten:

    a.mit Flüssiggas und flüssigem Brennstoff betriebene Lampen nach § 12.07 Nummer 3 Satz 2;


    b.mit Dochtbrennern ausgerüstete Einrichtungen nach § 13.02 Nummer 2 und 3;


    c.Ölheizöfen mit Verdampfungsbrennern nach § 13.04;


    d.Heizgeräte und beheizte Kessel nach § 13.07;


    e.Flüssiggasanlagen nach Kapitel 14.



    3.Schiffe ohne eigenen Antrieb dürfen zur Beförderung von Fahrgästen nicht zugelassen werden.

  10. #10

    Standard

    Hallo Jörn,

    Danke für die Ausführliche Erklärung.

    Sobald der Schubleichter angekoppelt ist dürfte das ganze aber aus dieser Regelung herausfallen ?
    Nur geschleppt oder gekoppelt darf nicht werden, so wie ich das verstanden habe?
    Denke wir haben aneinander vorbeigeredet. Mit "leichter umzusetzen" meinte ich, wenn das ganze festgemacht am Ufer liegt und nicht in Fahrt ist.

    Ein Schubleichter wäre nur deswegen interessant, weil man diesen eben abkoppeln könnte und wenn dieser angelegt ist, als mobiles Strandcaffee nutzbar wäre .
    (Wir in Passau haben das Problem mit ständigen Hochwasser und haben deswegen keinen Strand/Wasserzugang, trotz drei Flüssen, welche hier zusammenfließen. Da wäre das ganze eigentlich eine interessante Idee :) )

    Ansonsten wäre, auch wegen der Größe, sowieso ein Frachter sinnvoller, da dieser auch am Bug etwas mehr Platz bietet, um Material und Equipment der Bühne zu verstauen.

    lg,
    Alex

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