Hallo Bernd,
auf offiziellen Wasserstraßen, wie auf den französischen Kanälen, kann ich mir schon vorstellen, daß man da möglicherweise ein Patent haben muß, aber bei den größeren oder kleineren Mähmaschinen, die in den verbliebenen Restteichen des Ludwigskanals ein bißchen aufräumen, wäre das ziemlich albern. Dort gibt es ja auch keine Schiffahrtszeichen. Tiefgangsanzeiger hat das kleine Ding (es gibt auch größere) auf dem Ludwigskanal aber.
Ich würde ganz einfach mal denjenigen fragen, der einen oder einen oder einen für sein Mähboot sucht!
Määääääh!
Gernot