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Thema: Passagierschiff kollidiert auf dem Rhein mit Brückenpfeiler

  1. #11

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    Hallo Forum,
    Hallo Reinier, gut erklärt das mit dem Kapitän für die Fahrgäste.
    Aber demnächst soll es doch erlaubt sein das nur EIN Streckenkundiger Patentinhaber an Bord sein muss als verantwortlicher Schiffsführer, dazu dürfen Schiffsführer die Schicht fahren (bei A2 oder B Fahrt) die keine Ahnung haben auf deutsch gesagt, weil die nur Vaarbewijs, Donau oder Binnen-patent besitzen (oder noch was anderes). Und viele sind der Meinung das die Trescokarte genügt zum fahren auf der Strecke. Da lernen die auch nie dass man (abgesehen von einem technischen Problem in diesem Falle vielleicht) bei 5m68 Ruhrorter Pegel den rechten Bogen der Eisenbahnbrücke fahren kann, was auch einfacher ist weil die Kiste dann nicht so rausschleudert und man die Ecke anhält.

    Gruss von daheim Jozef.

  2. #12

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    Hallo zusammen
    Lotse kann man sich eigentlich nur nennen wenn man ein Lotsenpatent besitzt und das gibt es nur noch auf dem Oberrhein.
    Alle anderen sind freiberufliche Schiffsführer.
    VG Klaus Koch

  3. #13

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    Hallo Zusammen,

    Reinier hat soweit Recht. Mir ist natürlich bekannt, das in anderen Ländern und auf anderen Wasserstraßen Kapitänspatente ausgestellt werden und wer ein Kapitänspatent in der Tasche hat, kann sich natürlich Kapitän nennen.
    Aber für die Strecke, wo die Havarie erfolgte werden keine Kapitänspatente ausgestellt.

    Auch das mit den Fahrgästen ist mir klar. Für diese und insbesondere für die Kinder bin ich auch der Kapitän.
    Aber hier geht es um eine Havarie mit hohen Sach- und Personenschaden, wenn da Jemand schuldig gesprochen wird, muss das im Rahmen der gültigen Gesetze erfolgen.
    Also die Gesetze welche zum Zeitpunkt der Havarie und am Ort der Havarie gültig sind.

    Das mit den Lotsen am Oberrhein stimmt im Prinzip, aber die Havarie erfolgte nicht zwischen Iffezheim und Mannheim. Bei Elwis steht dazu Folgendes:

    "Auf dem Oberrhein bedient sich die Schifffahrt auf der nicht kanalisierten Strecke zwischen Iffezheim und Mannheim noch gelegentlich fahrstreckenkundiger Lotsen. Diese Lotsen sind Schiffsführer mit der Befähigung zum Führen eines Binnenschiffes mit eigener Triebkraft mit besonderen Streckenkenntnissen."

    Man kann also nicht sagen der Lotse hat schuld, wenn es auf der Strecke wo die Havarie erfolgte offiziell keine Lotsen gibt.
    Außerdem kann ich auch nicht verstehen, wieso schon ein Schuldiger benannt wird, wo der "Kapitän" bisher die Aussage verweigert.

    Was Reinier sagt, dass der "Lotse" auf Strecke fährt und der "Kapitän" die Manöver stimmt in der Praxis im Prinzip auch. Ist aber mit Vorsicht zu genießen.
    Die Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV) ist hier eindeutig:

    "§ 1.02 Schiffsführer
    Jedes Fahrzeug sowie jeder Schwimmkörper muss unter der Führung einer hierfür geeigneten Person stehen. Diese wird als "Schiffsführer" bezeichnet.
    Seine Eignung gilt als vorhanden, wenn er ein Rheinpatent für die betreffende Fahrzeugart und -größe und die zu durchfahrende Strecke,....besitzt."

    Wenn ich also auf der befahrenen Strecke kein Patent besitze, kann ich da auch nicht der Schiffsführer sein, weil ich das Schiff da nicht führen darf. Lässt also der "Lotse" den eigentlichen Stammschiffsführer anlegen und es kommt dabei zur Havarie, dürfte es fraglich sein wie ein Richter entscheidet.

    Gruß Thomas

  4. #14
    Avatar von Rheinlotse Klaus
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    Lieber Thomas,

    was Du schreibst, ist alles richtig und schön; geht aber an der Realität vorbei. Wenn ein Schiff eine Fahrt auf einem Flußabschnitt abzulegen hat, für den der (reguläre) Schiffsführer (SF) kein Streckenpatent hat, wird ein SF mit entsprechendem Patent angefordert. Und den nennen alle Beteiligten in der Regel "Lotse". Und weil der die Strecke, aber selten das Schiff kennt, macht der keine Manöver, sondern fährt "nur" die Strecke. Wenn der "Lotse" an einem Tag ein Schiff mit einem Bugstrahlmotor von 120 PS, die nur nach Back- oder Steuerbord gehen, und drei Tage später ein Schiff mit einem Bugi mit 560 PS in alle Richtungen, dann macht das auch Sinn. Da ist das Havarierisiko beim Anlegen durch den streckenunkundigen, aber schiffskundigen SF viel geringer als umgekehrt!

    Seien wir froh, dass es keine Toten oder Schwerstverletzten bei der Havarie gegeben hat und überlassen wir den Experten die Aufklärung des Hergangs.

    Mit freundlichem Gruß in die Runde und besten Wünschen für das neue Jahr,
    Klaus
    Geändert von Rheinlotse Klaus (29.12.2017 um 20:44 Uhr)
    Wenn jeder denken würde: "Der andere könnte Recht haben", gäbe es weniger Streit auf der Erde.

  5. #15

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    Die Pressesprecherin meint, dass die Reederei auf schwierig zu fahrenden Strecken Lotsen einsetzt.
    Das dürfte eine ziemliche Klatsche für alle festangestellten Schiffsführer sein.

    Aber um den Pfeiler der Autobahnbrücke linksrheinisch zu treffen, muss er ja fast überhaupt nicht in die Kurve gelenkt haben.
    Und ja, man kann auch rechtsrheinisch am Eisenbahnpfeiler vorbei.

  6. #16
    Avatar von Reinier D
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    Standard Passagierschiff kollidiert auf dem Rhein mit Brückenpfeiler

    Zitat Zitat von mainschnickel Beitrag anzeigen
    Aber demnächst soll es doch erlaubt sein das nur EIN Streckenkundiger Patentinhaber an Bord sein muss als verantwortlicher Schiffsführer, dazu dürfen Schiffsführer die Schicht fahren (bei A2 oder B Fahrt) die keine Ahnung haben auf deutsch gesagt, weil die nur Vaarbewijs, Donau oder Binnen-patent besitzen (oder noch was anderes). Und viele sind der Meinung das die Trescokarte genügt zum fahren auf der Strecke.
    Hallo Klaus, Hallo Jozef

    Ich glaube, mit nür 1 verantwordliche Schiffsführer werd etwas anders verstande als was du dort schreibt.
    Jetzt sind wir mit 3 Schiffsführers an Bord, bei ein Kontrolle durch der Wasserschutz, ist der dienstdoender Schiffsführer die gekontrolleerd werd der genen die der Protokol bekommt. Das wil man anderen, das nür 1 Schiffsführer der verantwordung hat für der Austrustung oder was al das andes, was nicht in Ordnung ist an Bord.
    Für sein Fahrgedrag bleib der dienst doende Schiffsführer verantwordlich. Ein Schiff wie ich Fahre, ein Fahrgastkabineschiff mit mehr dan 100 Betten braucht am Rhein für der B fahrt 3 Schiffsfuhrers mit Rheinpatent oder ein gleich gestelte Patent, warbei der Schiffsführer in dienst die strecke die er fahrt musst besitzten.
    Warbei naturlich der Ruhe zeiten der einsele Kapitänen angehalten must werden. Das bedeuterd das minimal 2 Strecke kundig mussten sein auf der Rhein, aber nicht der ganse Strecke die das Schiff fahrt musst besitzten. Ein hat das Patent von Köln bis Basel, der andere der strecke von Koblenz bis Mannheim. dan musst man das so verteilen das jeder auf der strecke fahrt die er bezitzt schlieslich darf jeder von 48 Stunden, 24 Stunden fahren und musst ich minimal 2 x 6 Stunden an eingeschlössen ruhen halten. Der 3 Schiffsführer brauch nür schiffsführer zu sein und nich unbedink strecke kundig zu sein. Schliesslich gibt es in 48 Stunden nicht mehr dan 2x 24 Stunden.

    Ich wünsche Allen ein guten Rutsch in 2018.

    mfg Reinier
    Wer nichts weiss, musst alles Glauben.

  7. #17

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    Hallo Klaus,

    was du schreibst ist richtig. Ich bin ja auch ein Praktiker. Mir ist, im Gegensatz zu vielen Theoretikern, klar, dass man Schiffe nicht Autos vergleichen kann und nicht auf die schnelle mit jeden Schiff manövrieren kann.
    Aber das ist eben der Unterschied zwischen Theorie und Praxis.
    Aber leider findet man bei denen, welche die Gesetze machen und am Ende über das Strafmaß bestimmen fast nur noch Theoretiker. Geschrieben hatte ich auch schon:

    "Was Reinier sagt, dass der "Lotse" auf Strecke fährt und der "Kapitän" die Manöver stimmt in der Praxis im Prinzip auch."

    Und was die "Aufklärung des Hergangs" betrifft, dazu habe ich ja nichts geschrieben und werde es nicht tun.

    Gruß Thomas

  8. #18
    Avatar von Rheinlotse Klaus
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    Hallo Thomas,

    das mit der Aufklärung des Hergangs war nicht auf Dich bezogen, sondern allgemein formuliert, damit da nicht noch ein neues Faß aufgemacht wird.

    Mit freundlichem Gruß, Klaus
    Wenn jeder denken würde: "Der andere könnte Recht haben", gäbe es weniger Streit auf der Erde.

  9. #19
    Avatar von Mittelpoller
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    Der Lotse ist nur ein Berater des Schiffsführer, so urteilen die Gerichte, habe ich als Zeuge vor Gericht selbst erlebt. Gruß -Mittelpoller-

  10. #20
    Avatar von Hein Mück
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    Moin,

    da scheint es ja große Unterschiede im Berufsverständnis von Seelotsen und Binnenlotsen zu geben.

    Die Seelotsen haben eine ausschließlich beratende Aufgabe. In § 23 Seelotsgesetz heißt es: "Der Seelotse hat den Kapitän bei der Führung des Schiffes zu beraten. Die Beratung kann auch von einem anderen Schiff oder von Land aus erfolgen." Das hängt auch damit zusammen, dass der Kapitän sein Schiff kennt und der Lotse sein Revier (aber nicht das Schiff und seine Reaktion auf Manöver). Der Kapitän setzt die Hinweise/Anordnungen des Lotsen zu Route, Geschwindigkeit usw. um oder lässt sie vom Rudergänger umsetzen. Der Kapitän bleibt aber immer verantwortlich.

    Diese Aufteilung der Aufgaben erscheint mir schlüssig und äußerst sinnvoll. Das wird in der Binnenschifffahrt offenbar anders gehandhabt. Warum?

    Tschüss
    Hein Mück

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