Sicherheit muss auch für Fahrgäste auf Sportbooten erste Priorität haben


Seit dem 1. Januar 2013 darf die entgeltliche Beförderung von Fahrgästen grundsätzlich nur noch mit Fahrgastschiffen und nicht mehr mit samt Bootsführer vermieteten Sportbooten durchgeführt werden. Mit einer entsprechenden Regelung des § 4a Binnenschiffsuntersuchungsordnung sorgt die Bundesregierung für ein vergleichbares Sicherheitsniveau für alle Fahrgäste auf Binnengewässern und geht gegen unfairen Wettbewerb vor.

Die im letzten Jahr breit mit den betroffenen Verbänden der Sportschifffahrt und den Bundesländern diskutierte Änderung war erforderlich, weil gerade im Raum Berlin und Potsdam immer mehr Sportboote gewerbsmäßig bis zu 50 Fahrgäste an Bord nahmen, ohne dass qualifiziertes Personal oder ein Mindestmaß an Sicherheitsausstattung an Bord vorgehalten wurde. Ganz im Gegenteil: Im wahrsten Sinne des Wortes brandgefährliche Schiffe mit Holzaufbauten gepaart mit Benzinmotoren fuhren ebenso über die Spree wie Sportboote, deren Besatzung weder im Umgang mit Notfällen noch im Gebrauch eines Funkgeräts eine Qualifikation nachweisen muss. Nicht einmal sichere Anlegestellen oder eine ausreichende Anzahl von Rettungsmitteln mussten die Sportboote nachweisen, die ihre Gäste bisher aufgrund einer Ausnahmevorschrift nach der Sportbootvermietungsverordnung beförderten.

„Ein Unfall an Bord eines Sportbootes würde die gesamte Fahrgastschifffahrt in Misskredit bringen. Jeder Bürger, der sich heute über ein vermeintlich willkürliches und überraschendes Vorgehen der Bundesregierung gegen so genannte Salonschiffe wundert, hätte erwartet, dass er an Bord eines Sportbootes genauso sicher befördert wird wie an Bord eines Fahrgastschiffes“, sagt Georg Hötte, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschiffahrt e.V. (BDB).

Hötte weist zudem darauf hin, dass sich neben den nautisch-technischen Fragen der Sicherheit noch zahlreiche weitere Wettbewerbsnachteile für gesetzestreue Anbieter von regulärer Fahrgastschifffahrt ergeben. So müssten Fahrgastschiffe anders als Sportboote Abgaben für die Benutzung der Wasserstraßen zahlen und böten ihren Mitarbeitern auf Dauer angelegte Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisse, nicht nur Beschäftigung auf Zuruf für einzelne Fahrten.